(Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) – gültig ab 01.03.2015
I. – Geltungsbereich
1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Vertragspartner unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Ist die Schriftform vereinbart, bedarf eine Änderung ebenfalls der Schriftform.
3. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, welche weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind juristische und natürliche Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
II. – Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen, elektronischen Bestätigung oder der Bestätigung in Textform. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung ist unverzüglich stückzahlmäßig, abmessungsmäßig und technisch zu prüfen und ggf. zu rügen. Erfolgt keine unverzügliche Rüge, wird nach Angabe der Auftragsbestätigung gefertigt. Nachträgliche Änderungen werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns ausgeführt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Muster gelten nur als unverbindliche Anschauungsmuster die den ähnlichen Typ der Waren zeigen. Angaben über technische oder sonstige Eigenschaften sind als annähernde Mittelwerte anzusehen. Produktübliche Abweichungen und Toleranzen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs- und Eigenschaftsdaten stellen keine Eigenschaftszusicherung dar und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Mitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. – Preise
1. Die Preise verstehen sich zuzüglich USt. ab Werk und ohne Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart wird.
IV. – Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Soweit wir längere Zahlungsziele einräumen, tritt die Fälligkeit unserer Forderungen mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Leistungszeit ein. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz.
2. Zahlungen unserer Kunden werden zunächst auf deren älteste Forderungen angerechnet. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Sämtlichen Diskont-, Inkasso- und sonstigen Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe zu bezahlen.
3. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet. Wird bei einer Rechnung das Zahlungsziel überschritten oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche noch offenen Rechnungen fällig zu stellen, auch wenn Stundung gewährt wurde.
Wir sind überdies berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen Abstand zu nehmen. Lieferungen brauchen wir nicht mehr auszuführen oder können sie von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleitungen abhängig machen.
4. Kreditzusagen und Zahlungsziele können jederzeit widerrufen werden. Zahlungen sind an die auf unseren Formularen angegebenen Banken bzw. Konten zu leisten.
5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen der Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gagenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für ein etwaiges ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht.
V. – Aufträge
1. Auftragsannullierungen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis gültig. In diesem Fall steht uns für den Verdienstausfall ohne Nachweis im Einzelnen, ein Schadensersatz in Höhe von 25% der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Entsteht ein Schaden, der 25% der Kaufpreissumme übersteigt, so ist der Schadenersatz dem Kunden nachzuweisen.
Werden Aufträge für so genannte Sonderware in Form und Maßanfertigung annulliert, so ist der Kunde verpflichtet, alle sich daraus ergebenden Kosten einschließlich Entsorgung zu übernehmen.
VI. Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer oder auch Privatperson, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung dem transportausführenden Unternehmen übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer, der Unternehmer ist, über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versand- oder Anfuhrkosten übernommen haben.
VII. – Haftung für Mängel
1. Der Käufer prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Uns ist hierzu angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Scheitert die Nacherfüllung wiederholt, oder wird die Nacherfüllung von uns abgelehnt, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung unter Anwendung der Haftungsbeschränkung gemäß Abschnitt X.
3. Die Gewährleistungsfrist bei Unternehmern beträgt ein Jahr. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Liefergegenstand nicht bearbeiten, verarbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt oder eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde.
VIII. – Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ein telefonisches Lieferavis erfolgt unverbindlich und berechtigt nicht zum Aufrechnen von Wartezeiten. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich unabgeladen.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, verkehrstechnische Probleme, wie Stau, Sperrung und ähnlichem usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – haben wir bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Lieferfristen bzw. Terminen, die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und ggf. die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen und sonstigen Voraussetzungen sowie ggf. den Eingang der vertraglich vereinbarten An- / Vorauszahlung voraus.
IX. – Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche aus unerlaubter Handlung oder Ersatz von Mängel- oder Mängelfolgeschäden, wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder auf entgangenem Gewinn – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungshilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.
2. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und bei der es sich auch nicht um eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Beschaffungsgarantie handelt, ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
3. Eine Haftung für Beratungsleistungen insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
X. – Abtretung
1. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
XI. – Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder auch Privatperson ist, ist das Amtsgericht Bad Sobernheim bzw. Landgericht Bad Kreuznach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
4. Für alle mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit uns, oder beim Kauf eines unserer Produkte ist im Einverständnis mit dem Kunden/Käufer unwiderruflich das Amtsgericht Bad Sobernheim bzw. das Landgericht Bad Kreuznach ausschließlicher Gerichtsstand.
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Moser Verkaufsfahrzeug und Nutzfahrzeug Automobil GmbH
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